Der Pflegesonar-Erinnerungsdienst
Pflege hat viele Fristen und jedes Jahr neue Regeln. Wir behalten das für Sie im Blick und melden uns, wenn es wichtig wird.
Woran wir erinnern
- Widerspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wir erinnern rechtzeitig vor Ablauf.
- Beratungseinsatz bei Pflegegeld: Pflicht ist er halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie ihn auf Wunsch auch vierteljährlich abrufen. Wir erinnern Sie an den nächsten Termin.
- Entlastungsbetrag: Nicht genutzte Beträge verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres.
- Neue Beträge und die Pflegereform 2027: sobald sich etwas ändert.
Anmeldung
Die Anmeldung öffnen wir in Kürze. Schauen Sie gern wieder vorbei.