Pflegereform 2027: Was sich ändern soll (laufend aktualisiert)

Stand: September 2026Zuletzt geprüft: 24.09.2026QuellenBeträge gelten für 2026

Kurz gesagt: Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz strengere Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung der Leistungen in Budgets. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Nach dem Entwurf sollen bereits festgestellte Pflegegrade Bestandsschutz erhalten, und Anträge bis zum 31. Dezember 2026 sollen noch nach den bisherigen Grenzen bewertet werden.

Stand: 24. September 2026. Die Reform ist noch nicht beschlossen. Alle Angaben beruhen auf dem Referentenentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Das Wichtigste in Kürze

Strengere Einstufung: die geplanten Punktgrenzen

Pflegegradheute abgeplant ab 2027
Pflegegrad 112,5 Punkte15 Punkte
Pflegegrad 227 Punkte30 Punkte
Pflegegrad 347,5 Punkte50 Punkte
Pflegegrad 4 und 570 Punkte / 90 Punkteunverändert

Wer künftig neu begutachtet wird, braucht also mehr Punkte für denselben Pflegegrad. Laut Fachberichten soll zudem die Bewertung einzelner Kriterien angepasst werden. Sozialverbände wie der SoVD lehnen die höheren Grenzen ab, weil sie die Zugangshürden erhöhen, ohne dass sich der Pflegebedarf ändert. Besonders kritisch sehen sie Verschärfungen bei Kleinkindern.

Wie die Punkte heute entstehen, erklären wir unter Pflegegrad-Punkte.

Der Stichtag 31. Dezember 2026

Der Entwurf enthält eine Übergangsregelung zur Anpassung der Schwellenwerte (§ 142b SGB XI in der Entwurfsfassung). Nach Fachberichten gilt:

Was Sie jetzt tun können:

Ein Antrag ohne tatsächlichen Bedarf bringt nichts, denn die Begutachtung bewertet den echten Hilfebedarf.

Bestandsschutz: Was passiert mit bestehenden Pflegegraden?

Nach dem Entwurf sollen Menschen mit bereits anerkanntem Pflegegrad diesen nicht allein wegen der neuen Grenzen verlieren. Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich verbessert, so wie heute auch.

Neue Budgets statt Einzelleistungen

Nach dem Entwurf sollen die Leistungen in vier Budgets gebündelt werden:

Wie genau die Budgets ausgestaltet werden und was das für einzelne Familien bedeutet, ist noch in der Diskussion. Wir ergänzen diesen Abschnitt, sobald Details feststehen.

Weitere geplante Änderungen

Wie geht es weiter?

Stand September 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Verbände wie der SoVD haben Stellung genommen. Als Nächstes folgen der Beschluss im Bundeskabinett und die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Erst danach steht fest, was ab 2027 wirklich gilt.

Wir halten diese Seite aktuell. Mit unserem Erinnerungsdienst erfahren Sie es sofort, wenn sich etwas ändert.

Änderungsprotokoll

Häufige Fragen

Verliere ich durch die Reform meinen Pflegegrad?

Nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Grenzen. Bereits festgestellte Pflegegrade sollen Bestandsschutz erhalten. Verbessert sich der Zustand tatsächlich, bleibt eine Herabstufung aber wie bisher möglich.

Soll ich jetzt noch schnell einen Antrag stellen?

Wenn bereits Pflegebedarf besteht oder sich der Hilfebedarf erhöht hat, spricht nichts dagegen, den Antrag noch 2026 zu stellen. Ohne tatsächlichen Bedarf hat ein Antrag keinen Sinn, denn die Begutachtung prüft den echten Hilfebedarf.

Wann ist die Reform beschlossen?

Das steht noch nicht fest. Stand September 2026 liegt ein Referentenentwurf vor, zu dem Verbände Stellung nehmen. Danach folgen Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt.

Quellen

Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI, § 142b SGB XI (Entwurf)

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geschrieben von Marko
Vater eines Sohnes mit Pflegegrad. Schreibt hier, was Familien über Pflegegrad und Leistungen wissen müssen, geprüft an Gesetz und offiziellen Quellen. Mehr über uns · So prüfen wir Inhalte