Pflegegrad-Punkte: Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad?

Stand: September 2026Zuletzt geprüft: 24.09.2026Quellen

Hinweis: Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die dieses Thema betreffen kann. Wir aktualisieren die Seite, sobald sie beschlossen ist. Zum aktuellen Stand der Reform

Kurz gesagt: Der Pflegegrad ergibt sich aus einem Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Die Punkte entstehen aus sechs unterschiedlich gewichteten Modulen. Für 2027 sind höhere Grenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 geplant.

Die Punktgrenzen (gültig 2026)

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
kein Pflegegradunter 12,5 Punktekeine erhebliche
Pflegegrad 1ab 12,5 Punktegering
Pflegegrad 2ab 27 Punkteerheblich
Pflegegrad 3ab 47,5 Punkteschwer
Pflegegrad 4ab 70 Punkteschwerst
Pflegegrad 5ab 90 Punkteschwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Wie die Punkte entstehen

Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche. Jedes Modul fließt mit einem festen Anteil in das Ergebnis ein:

ModulAnteil
1 Mobilität10 Prozent
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt)15 Prozent
4 Selbstversorgung40 Prozent
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 Prozent
6 Alltagsleben und soziale Kontakte15 Prozent

Innerhalb jedes Moduls werden die einzelnen Kriterien bewertet, meist in vier Stufen von „selbstständig“ bis „unselbstständig“. Die Summe dieser Einzelpunkte wird nach einer gesetzlichen Tabelle in gewichtete Punkte umgerechnet. Zusammen ergibt das den Gesamtwert zwischen 0 und 100.

Faustregel: Die Selbstversorgung zählt fast so viel wie alle anderen Module zusammen. Wer hier Hilfe braucht, sammelt schnell Punkte. Deshalb lohnt es sich, gerade Modul 4 im Gutachten genau zu prüfen. Wie das geht, erklären wir unter Pflegegutachten verstehen.

Knapp daneben?

Liegt Ihr Ergebnis nur wenige Punkte unter der nächsten Grenze, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Geplant: Höhere Grenzen ab 2027

Nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen ab dem 1. Januar 2027 strengere Grenzen gelten. Laut Fachberichten sind geplant:

Pflegegradheute abgeplant ab 2027
Pflegegrad 112,5 Punkte15 Punkte
Pflegegrad 227 Punkte30 Punkte
Pflegegrad 347,5 Punkte50 Punkte
Pflegegrad 4 und 570 Punkte / 90 Punkteunverändert

Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, sollen noch nach den bisherigen Grenzen bewertet werden. Bereits festgestellte Pflegegrade sollen Bestandsschutz erhalten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Details können sich ändern. Den aktuellen Stand verfolgen wir unter Pflegereform 2027.

Besonderheiten bei Kindern

Kinder werden mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen. Gewertet wird nur, was über den üblichen Hilfebedarf in diesem Alter hinausgeht. Für Kinder bis 18 Monate gelten abweichende Grenzen: Sie werden bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher eingestuft.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich knapp unter einer Grenze liege?

Dann entscheidet oft eine einzige Einschätzung im Gutachten über den Pflegegrad. Prüfen Sie vor allem Modul 4 und 5 genau. Ist der Bescheid weniger als einen Monat alt, kann sich ein Widerspruch lohnen.

Gibt es einen Pflegegrad-Rechner?

Online-Rechner können eine grobe Orientierung geben, ersetzen aber keine Begutachtung. Die genaue Umrechnung der Einzelpunkte in gewichtete Punkte ist komplex und hängt von vielen Einzelkriterien ab.

Gelten für Kinder andere Grenzen?

Für Kinder bis 18 Monate gelten abweichende Grenzen: Sie erhalten bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher. Ältere Kinder werden nach denselben Grenzen eingestuft, aber mit gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen.

Quellen

Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI, Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geschrieben von Marko
Vater eines Sohnes mit Pflegegrad. Schreibt hier, was Familien über Pflegegrad und Leistungen wissen müssen, geprüft an Gesetz und offiziellen Quellen. Mehr über uns · So prüfen wir Inhalte