Pflegetagebuch: kostenlose Vorlage und Anleitung

Stand: September 2026Zuletzt geprüft: 24.09.2026Quellen

Kurz gesagt: Ein Pflegetagebuch hält über ein bis zwei Wochen fest, wobei eine pflegebedürftige Person Hilfe braucht und welche Art von Hilfe. Entscheidend ist seit 2017 nicht mehr die Zeit in Minuten, sondern was die Person selbst kann und wie oft sie Unterstützung braucht. Unsere kostenlose Vorlage ist genau danach aufgebaut und orientiert sich an den sechs Modulen der Begutachtung.

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Wann Sie ein Pflegetagebuch brauchen

Das Wichtigste: Selbstständigkeit statt Minuten

Viele Pflegetagebücher im Internet stammen noch aus der Zeit der Pflegestufen und fragen nach Minuten. Seit 2017 bewertet der Medizinische Dienst aber etwas anderes: Was kann die Person selbst, und welche Art von Hilfe braucht sie wie oft?

Unsere Vorlage unterscheidet deshalb vier Arten von Hilfe:

KürzelArt der HilfeBeispiel
AAnleiten, Erinnern„Du musst noch die Zähne putzen“, Handlungsschritte vorsagen
BBeaufsichtigen, DabeibleibenBeim Duschen daneben stehen, weil Sturzgefahr besteht
TTeilweise übernehmenOberkörper wäscht die Person selbst, Rücken und Beine nicht
VVollständig übernehmenDie Person kann sich nicht beteiligen

Auch A und B sind Hilfe. Gerade diese „unsichtbare“ Unterstützung wird im Gutachten oft übersehen.

So führen Sie das Tagebuch

  1. Mindestens 7, besser 14 Tage am Stück dokumentieren, möglichst zeitnah und nicht aus dem Gedächtnis.
  2. Jede Hilfe eintragen: Was stand an, was konnte die Person selbst, welche Art von Hilfe war nötig und warum.
  3. Die Nacht nicht vergessen: Toilettengänge, Umlagern, Unruhe oder Ängste.
  4. Verfassung des Tages ankreuzen (guter, normaler oder schlechter Tag). So wird sichtbar, wie stark der Zustand schwankt.
  5. Wochenübersicht ausfüllen: Verhalten wie Unruhe oder Abwehr (Modul 3) und medizinische Maßnahmen, Arzt- und Therapiebesuche (Modul 5) mit ihrer Häufigkeit.

So sieht ein guter Eintrag aus:

UhrzeitTätigkeitSelbst möglichHilfeWarum?
07:15Waschen am WaschbeckenGesicht selbst, Rücken und Beine nichtTKann sich nicht vorbeugen, vergisst Handlungsschritte

Ein schwacher Eintrag wäre dagegen: „Morgens beim Waschen geholfen.“ Daraus kann der Gutachter nicht ablesen, wie selbstständig die Person ist.

Die sechs Module im Blick

Das Tagebuch ist so aufgebaut, dass Sie alle Bereiche der Begutachtung abdecken. Achten Sie besonders auf die Selbstversorgung (Modul 4), denn sie zählt mit 40 Prozent am stärksten. Was die Module im Einzelnen bedeuten und wie daraus Punkte werden, erklären wir unter Pflegegutachten verstehen.

Pflegetagebuch für Kinder

Bei Kindern vergleicht der Gutachter mit gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern. Notieren Sie deshalb gezielt, was über den normalen Hilfebedarf in diesem Alter hinausgeht. Zum Beispiel: Ein Sechsjähriges, das noch komplett beim Anziehen unterstützt werden muss, oder häufige Therapie- und Arzttermine. Auch Berichte aus Kita, Schule oder Frühförderung sind wertvolle Ergänzungen.

Tipps aus der Praxis

Wie Sie das Tagebuch für einen Widerspruch einsetzen, lesen Sie unter Widerspruch begründen.

Häufige Fragen

Ist ein Pflegetagebuch Pflicht?

Nein. Es ist aber eines der besten Hilfsmittel, um den tatsächlichen Hilfebedarf nachvollziehbar zu machen, vor allem wenn die pflegebedürftige Person beim Termin einen guten Tag hat oder Probleme herunterspielt.

Wie lange sollte ich das Pflegetagebuch führen?

Mindestens eine Woche, besser zwei. So werden auch Schwankungen, schlechte Tage und seltenere Ereignisse sichtbar, zum Beispiel Arzttermine oder nächtliche Unruhe.

Muss ich Minuten aufschreiben?

Nein. Seit 2017 zählt nicht mehr die Pflegezeit, sondern wie selbstständig ein Mensch ist und wie häufig er Hilfe braucht. Zeitangaben schaden nicht, wichtiger sind aber die Art der Hilfe und die Häufigkeit.

Wem gebe ich das Pflegetagebuch?

Halten Sie es bei der Begutachtung bereit und zeigen Sie es dem Gutachter. Bei einem Widerspruch oder Höherstufungsantrag legen Sie eine Kopie bei. Das Original behalten Sie.

Quellen

Rechtsgrundlagen: § 14 SGB XI, § 15 SGB XI

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geschrieben von Marko
Vater eines Sohnes mit Pflegegrad. Schreibt hier, was Familien über Pflegegrad und Leistungen wissen müssen, geprüft an Gesetz und offiziellen Quellen. Mehr über uns · So prüfen wir Inhalte