Begutachtung vorbereiten: Checkliste für den MD-Termin
Hinweis: Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die dieses Thema betreffen kann. Wir aktualisieren die Seite, sobald sie beschlossen ist. Zum aktuellen Stand der Reform
Kurz gesagt: Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und, falls vorhanden, Pflegedokumentation und Pflegetagebuch bereit. Bitten Sie die Person dazu, die den Alltag am besten kennt. Und schildern Sie ehrlich, was an einem normalen oder schlechten Tag nicht allein klappt, nicht nur, was mit viel Mühe gerade noch geht.
Vor dem Termin
Unterlagen bereitlegen (Kopien reichen, nichts extra beim Arzt anfordern):
- Arztberichte von Hausärztin, Fachärzten und Klinik, vor allem Entlassberichte
- aktueller Medikamentenplan
- Pflegedokumentation, falls ein Pflegedienst kommt
- Ihr Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen
- Liste der Hilfsmittel (Rollator, Toilettenstuhl, Pflegebett …)
- Schwerbehindertenausweis, Therapiepläne (Physio-, Ergo-, Logotherapie), Berichte von Schule oder Kita bei Kindern
Wer sollte dabei sein?
- die Person, die hauptsächlich pflegt oder den Alltag am besten kennt
- bei rechtlicher Betreuung oder Vollmacht: die Betreuerin, der Betreuer oder die bevollmächtigte Person
- bei Kindern: mindestens ein Elternteil
Vorher gemeinsam überlegen:
- Was fällt im Alltag besonders schwer?
- Wobei ist Hilfe nötig, und welche Art von Hilfe: erinnern, anleiten, dabeibleiben, teilweise oder ganz übernehmen?
- Was klappt noch selbstständig?
- Wie sieht ein schlechter Tag aus, wie eine schlechte Nacht?
Tipp: Schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf einen Zettel. Im Gespräch vergisst man leicht etwas, besonders wenn die gepflegte Person dabei ist und man sie nicht bloßstellen möchte.
Beim Termin
- Ehrlich und konkret schildern. Beschreiben Sie, was wirklich passiert, nicht was im besten Fall möglich ist. Übertreiben müssen Sie nicht, Gutachterinnen und Gutachter erkennen das. Aber verschweigen Sie auch nichts aus Scham.
- Den „Vorführeffekt“ ansprechen. Viele Menschen reißen sich beim Besuch zusammen und wirken fitter als sonst. Wenn das passiert, sagen Sie es freundlich, am besten mit einem Beispiel aus dem Pflegetagebuch.
- Nacht und Verhalten nicht vergessen. Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege oder Weglaufen zählen in eigenen Modulen, werden aber im Gespräch leicht übergangen.
- Unterlagen aktiv übergeben. Bieten Sie Pflegetagebuch und Berichte an und bitten Sie darum, dass sie berücksichtigt werden.
- Hilfe zeigen lassen, nicht nur erzählen. Wenn es passt, kann die Gutachterin oder der Gutachter zum Beispiel sehen, wie das Aufstehen aus dem Sessel gelingt.
Nach dem Termin
- Notieren Sie direkt danach, was besprochen wurde und was vielleicht gefehlt hat. Das hilft später, falls Sie Widerspruch einlegen.
- Nachreichen ist möglich. Ist Ihnen etwas Wichtiges nicht eingefallen, schicken Sie es zeitnah schriftlich an die Pflegekasse.
- Auf den Bescheid achten. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Überschreitet sie diese Frist und hat die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro zusätzlich.
- Gutachten prüfen. Wie Sie das Gutachten lesen und Fehler finden, zeigen wir unter Pflegegutachten verstehen. Ist der Pflegegrad zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch.
Hausbesuch oder Telefon?
Die Begutachtung findet grundsätzlich in Ihrem Wohnbereich statt. Bei Folgebegutachtungen, zum Beispiel nach einem Antrag auf Höherstufung, kann der Medizinische Dienst auch ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview anbieten. Die erste Begutachtung ist immer ein Hausbesuch, Kinder werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr immer zu Hause begutachtet.
Wenn Sie lieber persönlich begutachtet werden möchten, hat Ihr Wunsch Vorrang. Gerade wenn die gepflegte Person am Telefon fitter wirkt, als sie ist, oder wenn Verhaltensauffälligkeiten eine große Rolle spielen, ist der Hausbesuch meist die bessere Wahl.
Häufige Fragen
Kann der Termin auch telefonisch stattfinden?
Bei Folgebegutachtungen, etwa nach einem Antrag auf Höherstufung, ist ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview möglich. Die erste Begutachtung findet immer als Hausbesuch statt, ebenso bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Wenn Sie lieber persönlich zu Hause begutachtet werden möchten, hat dieser Wunsch Vorrang. Teilen Sie ihn vorher mit.
Darf ich den Termin verschieben?
Ja, wenn es einen wichtigen Grund gibt, zum Beispiel einen Krankenhausaufenthalt oder weil die wichtigste Pflegeperson nicht dabei sein kann. Melden Sie sich so früh wie möglich beim Medizinischen Dienst. Bedenken Sie: Eine Verschiebung verzögert auch die Entscheidung.
Was passiert, wenn ich die Begutachtung verweigere?
Ohne Begutachtung kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen ablehnen. Wenn Ihnen etwas am Ablauf Sorgen macht, sprechen Sie es vorher mit der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst an.
Quellen
Rechtsgrundlagen: § 18a SGB XI, § 142a SGB XI
- § 18a SGB XI: Begutachtungsverfahren
- § 142a SGB XI: Begutachtung durch strukturiertes telefonisches Interview
- Medizinischer Dienst: Checkliste zur Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch (PDF)
- Medizinischer Dienst Bund: Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, so können Sie sich vorbereiten (Stand 11.02.2026)
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