Begutachtung vorbereiten: Checkliste für den MD-Termin

Stand: September 2026Zuletzt geprüft: 28.09.2026Quellen

Hinweis: Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die dieses Thema betreffen kann. Wir aktualisieren die Seite, sobald sie beschlossen ist. Zum aktuellen Stand der Reform

Kurz gesagt: Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und, falls vorhanden, Pflegedokumentation und Pflegetagebuch bereit. Bitten Sie die Person dazu, die den Alltag am besten kennt. Und schildern Sie ehrlich, was an einem normalen oder schlechten Tag nicht allein klappt, nicht nur, was mit viel Mühe gerade noch geht.

Vor dem Termin

Unterlagen bereitlegen (Kopien reichen, nichts extra beim Arzt anfordern):

Wer sollte dabei sein?

Vorher gemeinsam überlegen:

Tipp: Schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf einen Zettel. Im Gespräch vergisst man leicht etwas, besonders wenn die gepflegte Person dabei ist und man sie nicht bloßstellen möchte.

Beim Termin

Nach dem Termin

Hausbesuch oder Telefon?

Die Begutachtung findet grundsätzlich in Ihrem Wohnbereich statt. Bei Folgebegutachtungen, zum Beispiel nach einem Antrag auf Höherstufung, kann der Medizinische Dienst auch ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview anbieten. Die erste Begutachtung ist immer ein Hausbesuch, Kinder werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr immer zu Hause begutachtet.

Wenn Sie lieber persönlich begutachtet werden möchten, hat Ihr Wunsch Vorrang. Gerade wenn die gepflegte Person am Telefon fitter wirkt, als sie ist, oder wenn Verhaltensauffälligkeiten eine große Rolle spielen, ist der Hausbesuch meist die bessere Wahl.

Häufige Fragen

Kann der Termin auch telefonisch stattfinden?

Bei Folgebegutachtungen, etwa nach einem Antrag auf Höherstufung, ist ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview möglich. Die erste Begutachtung findet immer als Hausbesuch statt, ebenso bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Wenn Sie lieber persönlich zu Hause begutachtet werden möchten, hat dieser Wunsch Vorrang. Teilen Sie ihn vorher mit.

Darf ich den Termin verschieben?

Ja, wenn es einen wichtigen Grund gibt, zum Beispiel einen Krankenhausaufenthalt oder weil die wichtigste Pflegeperson nicht dabei sein kann. Melden Sie sich so früh wie möglich beim Medizinischen Dienst. Bedenken Sie: Eine Verschiebung verzögert auch die Entscheidung.

Was passiert, wenn ich die Begutachtung verweigere?

Ohne Begutachtung kann die Pflegekasse die beantragten Leistungen ablehnen. Wenn Ihnen etwas am Ablauf Sorgen macht, sprechen Sie es vorher mit der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst an.

Quellen

Rechtsgrundlagen: § 18a SGB XI, § 142a SGB XI

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geschrieben von Marko
Vater eines Sohnes mit Pflegegrad. Schreibt hier, was Familien über Pflegegrad und Leistungen wissen müssen, geprüft an Gesetz und offiziellen Quellen. Mehr über uns · So prüfen wir Inhalte